Über das Leben hinaus Gutes tun

Ihr Nachlass für mehr Tierwohl und eine gesündere und naturnahe Milchproduktion.

Ein Testament schafft Klarheit für Sie und Ihre Begünstigten. Indem Sie Ihren letzten Willen festhalten, können Sie zusätzlich zur gesetzlichen Erbfolge gezielt Menschen oder Organisationen unterstützen, die Ihnen am Herzen liegen. Mit der Aufnahme des Fördervereins Mutter-Kalb-Haltung in Ihr Testament setzen Sie sich über Ihr Leben hinaus für eine tierfreundliche und naturnahe Milchproduktion ein. Als gemeinnütziger Verein ermöglichen uns Vermächtnisse, unsere Arbeit langfristig und nachhaltig fortzuführen.

Das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) definiert die pflichtgeschützten Erben. Ab dem 1. Januar 2023 sind dies nur noch der/die Ehepartner:in bzw. eingetragene Partner:in sowie die eigenen Kinder. Die Pflichtteile dieser Personen dürfen weder gekürzt noch gestrichen werden. Über den restlichen Teil Ihres Vermögens können Sie frei verfügen – beispielsweise zugunsten von Freunden oder gemeinnützigen Organisationen.

Alle Zuwendungen an den Förderverein Mutter-Kalb-Haltung sind steuerbefreit und kommen vollständig dem Wohl von Kühen und ihren Kälbern zugute.

Ihre Möglichkeiten

Legat: Sie können dem Förderverein einen festen Betrag oder bestimmte Wertsachen (z. B. Immobilien, Wertschriften) vermachen. Der Betrag muss innerhalb des frei verfügbaren Teils Ihres Nachlasses liegen.

Erbschaft: Neben den Pflichtteilen Ihrer Angehörigen können Sie über den restlichen Nachlass frei verfügen und einen Anteil beispielsweise einer gemeinnützigen Organisation hinterlassen.

Versicherung: Wenn Sie eine entsprechende Versicherung haben, können Sie unter Umständen die Begünstigung im Todesfall frei wählen. Es besteht die Möglichkeit, den Förderverein Mutter-Kalb-Haltung als begünstigte Organisation einzusetzen. Um ihre Möglichkeiten zu prüfen, kontaktieren Sie bitte direkt Ihre Versicherung.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: Kontaktieren Sie uns

Förderverein Mutter-Kalb-Haltung